Garantieerklärung
Geltendmachung eines Gewährleistungsanspruchs:
Um einen Gewährleistungsanspruch geltend zu machen, müssen Kunden diesen schriftlich per E-Mail an die folgende Adresse einreichen:
Kunden werden unmittelbar nach Eingang ihrer Anfrage unter support@freiklima.com über den weiteren Verlauf des Reklamationsprozesses informiert. Siehe Widerrufsrecht.
Geltendmachung einer Gewährleistung im Falle eines Geschenks:
Bei Geschenken, bei denen ein Kunde (Kunde 1) ein Produkt von uns kauft und es einem anderen Kunden (Kunde 2) schenkt, ist ein Gewährleistungsanspruch nur möglich, wenn Kunde 2 alle relevanten Kaufinformationen von Kunde 1 besitzt. Diese Informationen umfassen die E-Mail-Adresse, Bestellnummer, Name, Lieferadresse und Rechnungsdaten. Es ist wichtig, dass diese Informationen unverändert bleiben und auf die gleiche Weise für den Anspruch verwendet werden.
Dokumentationspflicht:
Ein Gewährleistungsanspruch kann nur geltend gemacht werden, wenn der Kunde seiner Anfrage klare Fotos beifügt. In diesem Zusammenhang bedeutet "klar", dass die Fotos eine eindeutige Identifizierung der Größe und Farbe des betreffenden Produkts sowie des zugrunde liegenden Mangels ermöglichen.
Hinweis zur Gewährleistungszusage:
Verbraucher haben die Möglichkeit, auch ohne Geltendmachung eines Gewährleistungsanspruchs ihre gesetzlichen Rechte als Käufer bei Mängeln der Kaufsache, einschließlich Nacherfüllung, Rücktritt vom Vertrag, Minderung des Kaufpreises oder Schadenersatz, auszuüben. Es gelten auch die einschlägigen Verjährungsfristen.
Haftung:
Diese Gewährleistungserklärung begründet keine Ansprüche auf Ersatz von Folgeschäden jeglicher Art oder sonstige Schadenersatzansprüche.
Verjährungsfrist und Verjährungsfrist:
Gewährleistungsansprüche müssen unverzüglich, spätestens jedoch zwei Wochen nach Eintritt des Schadens geltend gemacht werden. Nach dieser Frist ist die Durchsetzung von Gewährleistungsrechten ausgeschlossen. Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche beträgt sechs Monate nach Ablauf der Gewährleistungsfrist.